Rückblick Referat
Handlungsunfähigkeit und Tod
meine rechtliche(n) Vorkehrungen
Am Freitagnachmittag, dem 17. November 2023, fand ein informatives Referat mit über 30 Teilnehmenden statt. Das Thema des Referats war "Handlungsunfähigkeit und Tod – (meine) rechtliche(n) Vorkehrungen". Im Laufe des Vortrags wurden verschiedene rechtliche Aspekte rund um Vorsorgeaufträge, Patientenverfügungen, Sorgerechtsverfügungen, ehe- und erbrechtliche Begünstigungsmöglichkeiten und den Konkubinatsvertrag beleuchtet und die Stiftung VitaTertia mit den Häusern Gerbhof und Weiher vorgestellt.
Thomas Huber und Glen Aggeler von der Aggeler Huber & Partner AG aber auch Markus Christen, Heimleiter des VitaTertia haben die Bedeutung einer frühzeitigen Auseinandersetzung mit diesen rechtlichen Angelegenheiten betont, um im Falle von Handlungsunfähigkeit oder im Ernstfall des eigenen Todes gut vorbereitet zu sein. Hier sind einige der Hauptpunkte, die im Referat behandelt wurden:
Vorsorgeauftrag: Es wurde erläutert, dass ein Vorsorgeauftrag eine wichtige rechtliche Massnahme ist, um festzulegen, wer im Falle der eigenen Urteilsunfähigkeit die eigenen Angelegenheiten regeln soll. Dies kann insbesondere im Alter oder bei gesundheitlichen Problemen von grosser Bedeutung sein.
Patientenverfügung: Die Teilnehmenden erhielten Informationen darüber, wie eine Patientenverfügung genutzt werden kann, um medizinische Entscheidungen für den Fall festzulegen, dass man nicht mehr selbst dazu in der Lage ist. Dies beinhaltet Entscheidungen über medizinische Behandlungen und lebenserhaltende Massnahmen.
Sorgerechtsverfügung: Im Referat wurde erörtert, wie wichtig es ist, eine Sorgerechtsverfügung zu erstellen, um sicherzustellen, dass im Falle von minderjährigen Kindern klar geregelt ist, wer die Verantwortung für sie übernehmen soll, falls die Eltern urteilsunfähig werden.
Ehe- und Erbrecht: Die rechtlichen Aspekte von Ehe- und Erbrecht wurden ebenfalls behandelt. Hierbei ging es um Fragen der Güterstände, der Begünstigung des Ehegatten oder die Verfügungsfreiheit.
Konkubinatsvertrag: Er ist eine rechtliche Vereinbarung, die von unverheirateten Paaren in einer Partnerschaft abgeschlossen wird. Dieser Vertrag regelt verschiedene Aspekte der gemeinsamen Lebensführung, wie beispielsweise die Besitzverhältnisse, Auskunfts- und Einsichts- sowie Vertretungsrechte, Unterstützungspflichten oder auch die Auflösung des Konkubinats. Der freiwillige Vertrag hilft, die Rechte und Pflichten der Partner klarzustellen und potenzielle Konflikte zu vermeiden.
Insgesamt war das Referat eine wichtige Gelegenheit, um sich über die rechtlichen Aspekte der Handlungsunfähigkeit und des Todes zu informieren und die Bedeutung der rechtlichen Vorsorge zu betonen. Die Diskussion und der Austausch beim anschliessenden Apéro unter den Teilnehmenden und den Referenten trugen sicherlich dazu bei, ein besseres Verständnis für diese wichtigen Themen zu entwickeln.