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Modernes Haus

Die Geschichte von Lisa und Max

Max und Lisa haben zwei schulpflichtige Kinder und soeben ihr Eigenheim bezogen. Sie bezeichnen sich als ganz normale durchschnittliche Familie. Max arbeitet 80 % als Elektroinstallateur und Lisa 40 % in der Pflege eines Altersheims. Ein Tag pro Woche dürfen die Kinder zu Oma und Opa, die nur zwei Strassen weiter wohnen. Lisa liebt Blumen und Max weiss das. Daher nimmt er sich die Zeit, alle zwei Wochen bei einem regionalen Floristen auf dem Arbeitsweg anzuhalten und einige bestimmte Blumen zu kaufen. An den Wochenenden verbringt er gerne Zeit mit seiner Familie. 

Zwei Jahre später ist das Eigenheim gut eingerichtet. Dank eines Kredites durch Lisa’s Schwester konnte die Küche erneuert werden. Die ganze Familie fühlt sich sehr wohl und hat gute Kontakte zu den Nachbarn geknüpft.

 

An einem regnerischen Herbsttag klingelte bei Lisa plötzlich das Telefon. Erschreckende Nachrichten überfuhren sie. Sie sinkt auf den Boden: «Max wurde in einen Autounfall verwickelt und wird gerade mit der Ambulanz ins Spital gebracht. Seine Verletzungen sind ungewiss». Lisa organisiert bei den Nachbarn umgehend eine Kinderbetreuung und fährt ins Krankenhaus. Sie wird von den Ärzten empfangen: «Max werde gerade operiert, doch seine Chancen stehen schlecht». Lisa bricht in Tränen aus. Sie bangt um ihren Mann. Etwas später muss sie die schreckliche Nachricht hinnehmen, dass die Operation erfolglos verlaufen sei. Für Lisa bricht eine Welt zusammen. Tausende Fragen und Ängste kommen auf. Doch sie muss funktionieren. Sie weiss, zu Hause von den Kindern gebraucht zu werden und versucht alles irgendwie unter einen Hut zu bringen: Todesanzeige, Beerdigung organisieren, Danksagungen schreiben und dann auch noch die Finanzen und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), die für die Interessen der Kinder in der Erbteilung mitbestimmen muss. Es plagen sie Ängste, ob sie das Haus nun verkaufen müsse?


Lisa erinnert sich bei der Aggeler Huber & Partner AG einen Ehe- und Erbvertrag abgeschlossen zu haben. Sie wendet sich sofort an ihren Kundenberater. Dieser erklärt ihr in einem persönlichen Gespräch die nächsten Schritte und nimmt ihr die finanziellen Ängste und Sorgen. Durch die bereits definierte Willensvollstreckung erhält dieser auch die Aufgabe alle administrativen Sachen zu erledigen und mit den Behörden zu korrespondieren. Lisa erfährt dadurch eine enorme Entlastung und kann sich für die Trauerverarbeitung und die Kinder Zeit nehmen.

Mit dieser Geschichte wollen wir keine Angst schüren. Doch leider widerspiegelt sie die Realtität. Täglich werden in der Schweiz 6 Kinder zu Halbwaisen und 25 Personen unter 50 Jahren verlieren ihre/n Ehepartner/in. Mit einer sorgfältigen Vorsorgeplanung im Sinne von Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung können Sie selbst bestimmen, wer Sie bei einer Handlungsunfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Demenz vertreten darf. Denn der Ehepartner darf Sie nur in alltäglichen Situationen vertreten. Bestimmen Sie die Vertretung nicht, wird die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde angerufen, die eine Beistandschaft errichten muss. Der Vorsorgeauftrag kombiniert mittels Generalvollmacht ermöglicht eine Vertretung ohne Lücken. Mit der Patientenverfügung regeln Sie die medizinischen Massnahmen im Notfall und bestimmen, wer über Behandlungen entscheidet. Falls Sie minderjährige Kinder haben, können Sie mit einer speziellen Erklärung Ihre Wünsche äussern, wer das Sorgerecht Ihrer Kinder übernehmen soll, falls beiden Elternteilen etwas zustossen sollte. Durch eine sorgfältige Nachlassplanung können Sie Ihren letzten Willen regeln wie beispielsweise den Ehegatten oder Lebenspartner bestmöglich begünstigen, eine Institution als Erben einsetzen oder den Willensvollstrecker bestimmen, der die Teilung des Nachlasses vollzieht und als (neutrale) Ansprechsperson den Erben, Gläubiger, Schuldner, Behörden, etc. dient.

 

Vorsorge bietet Sicherheit. Es ist beruhigend zu wissen, dass im Zweifel alle eigenen Angelegenheiten geregelt sind, für den Fall einer Handlungsunfähigkeit infolge Krankheit, Unfall oder anderen Ereignissen des Lebens oder bei einem Todesfall. Auch Ihre Familie wird es Ihnen danken, insbesondere wenn man noch minderjährige Kinder und/oder Wohneigentum hat.

Wenn auch Sie sich absichern wollen, rufen Sie uns für einen Beratungsgespräch an. Wir sind für Sie da.

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